Behandlungskosten

Hinweis für Privatversicherte:
Die Erstattung von Heilpraktikerrechnungen ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt.
Vor allem bei der Erstanamnese ist meist vom Patienten eine Eigenleistung zu erbringen, da der hohe Zeitaufwand, v. a. der einer homöopathischen Behandlung, von der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, in welcher Höhe Ihnen die einzelnen Behandlungskosten erstattet werden.

Beihilfeberechtigte:
Die Beihilfestellen übernehmen fast ausschließlich nur einen geringen Teil der Kosten, so daß es auch hier meist zu Zuzahlungen durch den Patienten kommen kann.

Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen. übernehmen in der Regel keine Heilpraktikerbehandlungen.

Für Personen mit geringem Einkommen kann im Einzelfall ein gesondertes Honorar vereinbart werden.

HINWEIS

Private Krankenkassen und Beihilfen übernehmen ganz/teilweise die Kosten für Atemtherapie. Bei Gruppenangeboten wird i. d. R. der volle Betrag erstattet. Wird die Leistung durch Heilpraktiker erbracht, ist für die Kostenerstattung kein Rezept erforderlich.